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Software & Support Dresden - Michael Schröter LIZENZVERTRAG zum SOFTWAREPRODUKT Technisches Inventar 3.0 WICHTIG - BITTE SORGFÄLTIG LESEN: Dieser Lizenzvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder eine natürliche und eine juristische Person) und Software & Support Dresden (Michael Schröter) für das oben näher bezeichnete Softwareprodukt, die Computersoftware und die zugehörigen Medien und eventuell gedruckte Materialien sowie Online- oder elektronische Dokumentation enthält ('SOFTWAREPRODUKT' oder 'SOFTWARE'). Indem Sie das SOFTWAREPRODUKT installieren, kopieren oder anderweitig benutzen, erklären Sie sich einverstanden, durch die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages gebunden zu sein. Falls Sie den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages nicht zustimmen, installieren Sie diese SOFTWARE bitte nicht. SOFTWAREPRODUKTLIZENZ Das SOFTWAREPRODUKT ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Verträge als auch durch andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt. 1. LIZENZEINRÄUMUNG. 1.1 Allgemeine Lizenzeinräumung. 1.1.1 Software-/Installationslizenz Je erworbener Softwarelizenz darf das SOFTWAREPRODUKT nur einmal installiert werden. Dabei ist der Installationsort frei wählbar. Sie können das SOFTWAREPRODUKT auf einem lokalen Computer installieren oder auf einer Netzressource, um mehreren Anwendern die Verwendung des SOFTWAREPRODUKTES zu ermöglichen. Eine gleichzeitige Nutzung des SOFTWAREPRODUKTES durch mehrere Anwender als Zugriffslizenzen erworben wurden und eine Installation auf mehreren Computern oder Netzressource oder dergleichen ist nicht gestattet. 1.1.2 Zugriffslizenz Mit jeder zusätzlich erworbenen Zugriffslizenz kann das SOFTWAREPRODUKT von einem zusätzlichen Anwender verwendet werden. Ebenfalls sind gleichzeitig nur soviele Anmeldungen am SOFTWAREPRODUKT möglich, wie Zugriffsrechtelizenzen erworben wurden. Standardmäßig sind 3 bzw. bei der Freewarelizenzierung 2 Zugriffslizenzen enthalten. Eine zusätzliche Installation des SOFTWAREPRODUKTES ist dadurch nicht gedeckt. 1.1.3 Testversion Das SOFTWAREPRODUKT kann bis zum Ablauf der Testzeit von bis zu 3 Anwendern gleichzeitig verwenden werden. Maximal 20 Nutzer und je 20 Inventarobjekte können erfasst werden. 1.1.4 Freewarelizenzierung Das SOFTWAREPRODUKT kann ohne zeitliche Begrenzung eingesetzt werden. Ein Update, wenn verfügbar, kann ebenfalls kostenloas eingespielt werden. Bei Upgrade auf eine vollwertige Lizenz ist die Datenübernahme gewährleistet. Gleichzeitige Anmeldungen am Programm sind auf zwei begrenzt. Maximal 20 Nutzer und 20 PCs können erfasst werden. 1.2 Dokumentation. Sie dürfen unbegrenzt viele Sicherheitskopien der Software und der Dokumentation anfertigen. 1.3 Speicherung/Netzwerkverwendung. Sie sind außerdem berechtigt, eine Kopie des SOFTWAREPRODUKTS auf einer Speichervorrichtung, wie z.B. einem Netzwerkserver, zu speichern oder zu installieren, wenn diese Kopie ausschließlich dazu verwendet wird, das SOFTWAREPRODUKT über ein internes Netzwerk auf Computern zu installieren oder auszuführen, die von einem lizenzierten Endbenutzer unter Einhaltung von Abschnitt 1.1 verwendet wird. 2. BESCHREIBUNG WEITERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN. EINSCHRÄNKUNGEN IM HINBLICK AUF ZURÜCKENTWICKLUNG UND DEKOMPILIERUNG. Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren. Insbesondere sind Sie nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT hinsichtlich seiner Funktionalität abzuändern. Dies gilt jedoch nur insoweit, wie das jeweils anwendbare Recht ungeachtet dieser Begrenzung eine solche Möglichkeit ausdrücklich erlaubt. VERTRIEB UND VERVIELFÄLTIGUNG Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zu vertreiben oder zwecks Vertrieb zu vervielfältigen. VERMIETUNG. Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zu vermieten oder zu verleasen. KÜNDIGUNG. Ungeachtet anderer Rechte ist Software & Support Dresden (Michael Schröter) berechtigt, diesen Lizenzvertrag zu kündigen und die Lizenz zu deaktivieren, wenn Sie gegen die Bestimmungen und Bedingungen dieses Lizenzvertrages verstoßen. In diesem Falle sind Sie verpflichtet, alle Kopien des SOFTWAREPRODUKTES und all seine Komponenten zu vernichten. Zu diesem Zwecke behält sich Software & Support Dresden (Michael Schröter) das Recht vor, Nutzungsdaten der Anwendung zu speichern. Dabei werden keine personenbezogenen oder personenbeziehbare Daten erhoben. WEITERGABE DES SOFTWAREPRODUKTS. Es ist nicht gestattet das SOFTWAREPRODUKT weiterzugeben. Besondere Vereinbarung können mit dem Autor jederzeit getroffen werden, bedürfen aber des schriftlichen Einverständnisses von Software & Support Dresden (Michael Schröter). 3. UPDATES. Sofern das SOFTWAREPRODUKT ein Update eines Produktes von Software & Support Dresden (Michael Schröter) ist, so sind Sie jetzt verpflichtet, das upgedatete Produkt nur in Übereinstimmung mit diesem Lizenzvertrag zu benutzen. 4. URHEBERRECHT. Das Eigentum und das Urheberrecht an dem SOFTWAREPRODUKT, dem evtl. gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen Kopien des SOFTWAREPRODUKTES liegen bei Software & Support Dresden (Michael Schröter). Das SOFTWAREPRODUKT wird durch das Urheberrecht und Bestimmungen internationaler Verträge geschützt. VERSCHIEDENES GELTENDES RECHT. Dieser Lizenzvertrag unterliegt der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland. KEINE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE. DAS SOFTWAREPRODUKT UND DIE ZUGEHÖRIGEN DATEIEN WERDEN 'WIE SIE SIND' UND OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEDER ART ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. Aufgrund der unterschiedlichen Hardware- und Softwareumgebungen, unter denen eine Installation des SOFTWAREPRODUKTS möglich ist, wird KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DEN EINSATZ DES SOFTWAREPRODUKTS ZU EINEM SPEZIELLEN ZWECK übernommen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Daten verarbeitenden Programmen setzt einen gründlichen Test des Programms mit unkritischen Daten voraus, bevor es zum tatsächlichen Einsatz gelangt. Der Anwender des SOFTWAREPRODUKTS trägt jedes Risiko selbst. EINE ETWAIGE SCHADENSERSATZLEISTUNG DES VERKÄUFERS IST AUF DEN ERSATZ DES SOFTWAREPRODUKTS BZW. DIE RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES BESCHRÄNKT. KEINE HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN. IM GRÖSSTMÖGLICHEN, DURCH DAS ANWENDBARE RECHT GESTATTETEN UMFANG KÖNNEN Software & Support Dresden (Michael Schröter) ODER DEREN LIEFERANTEN AUF KEINEN FALL FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIG ENTSTANDENE ODER INDIREKTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN GLEICH WELCHER ART (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN AUS ENTGANGENEM GEWINN, BETRIEBSUNTERBRECHUNG, VERLUST VON GESCHÄFTLICHEN INFORMATIONEN ODER ANDERE MATERIELLE VERLUSTE) HAFTBAR GEMACHT WERDEN, DIE DURCH DIE VERWENDUNG BZW. DIE UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG DES SOFTWAREPRODUKTS ENTSTANDEN SIND. DIES GILT AUCH DANN, WENN Software & Support Dresden (Michael Schröter) ZUVOR AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DA MANCHE STAATEN UND RECHTSORDNUNGEN EINEN AUSSCHLUSS ODER EINE BESCHRÄNKUNG DER GEWÄHRLEISTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN ODER ZUFÄLLIG ENTSTANDENE SCHÄDEN NICHT GESTATTEN, GILT DIE OBIGE BESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT IN JEDEM FALL. TEILGÜLTIGKEIT Sollten einzelne Bestimmungen dieses Lizenzvertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so hat das keinen Einfluss auf die Gültigkeit des restlichen Lizenzvertrages. Рейтинг: Назад Наверх
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